Unfallversicherung

Im Falle eines Unfalls mit Dauerfolgen kommt es meistens zu einem verringerten Einkommen und zu erhöhten Ausgaben. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, ist es ratsam eine Unfallversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abfängt. Die Unfallversicherung tritt nach einem Unfall und den gegebenen Voraussetzungen in Kraft. Die Versicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, egal ob auf Arbeit oder im privaten Bereich. Sie ist ein unverzichtbarer Schutz gegen die Unfallfolgen wie Invalidität, Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod oder Krankenhausaufenthalt. Ein Unfall ist als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, wodurch es zur Beeinträchtigung desselben kommt, definiert. Auch Folgen von Kraftanstrengungen, wie Zerrungen, Verrenkungen o. ä., werden als Unfall bezeichnet. Weiterhin versichert sind Wundinfektionen, die durch einen Unfall entstanden sind, versichert. Folgende Bausteine können mit der Unfallversicherung abgesichert werden: Zwei Gefahrengruppen gelten für die Unfallversicherung: