Unfallversicherung
Im Falle eines Unfalls mit Dauerfolgen kommt es meistens zu einem verringerten Einkommen und zu erhöhten Ausgaben. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, ist es ratsam eine Unfallversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abfängt.
Die Unfallversicherung tritt nach einem Unfall und den gegebenen Voraussetzungen in Kraft. Die Versicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, egal ob auf Arbeit oder im privaten Bereich. Sie ist ein unverzichtbarer Schutz gegen die Unfallfolgen wie Invalidität, Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod oder Krankenhausaufenthalt. Ein Unfall ist als ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, wodurch es zur Beeinträchtigung desselben kommt, definiert. Auch Folgen von Kraftanstrengungen, wie Zerrungen, Verrenkungen o. ä., werden als Unfall bezeichnet. Weiterhin versichert sind Wundinfektionen, die durch einen Unfall entstanden sind, versichert. Folgende Bausteine können mit der Unfallversicherung abgesichert werden:
- Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag gezahlt, an dem man sich in stationärer Behandlung befindet. Dies gilt allerdings höchstens bis zu drei Jahre.
- Todesfallsumme: Tritt aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres der Tod ein, wird dem/den Begünstigten die Todesfallsumme ausgezahlt. Wer begünstigt wird, entscheidet der Versicherungsnehmer bei Antragstellung.
- Tagegeld: Das Tagegeld wird für die Dauer der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit ausgezahlt, maximal jedoch für ein Jahr. Die Höhe berechnet sich nach dem Grad der Einschränkung.
- Übergangsleistung: Eine Behandlung von Unfallfolgen kann langwierig verlaufen. Besteht nach drei Monaten immer noch eine Beeinträchtigung von 100 % so bekommt man 50 % der Übergangsleistung ausgezahlt. Nach drei weiteren Monaten werden die anderen 50 % ausgeschüttet, wenn immer noch eine Beeinträchtigung von mindestens 50 % besteht.
- Kosten für kosmetische Operationen: Wird der Körper durch einen Unfall entstellt und der Versicherungsnehmer entschließt sich zu einer kosmetischen Operation, werden die Behandlungs- und Nebenkosten bis zu der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
- Sofortleistung bei Schwerverletzten: Diese Leistung wird direkt fällig, wenn man durch einen besonders schweren Unfall bspw. querschnittsgelähmt ist.
Zwei Gefahrengruppen gelten für die Unfallversicherung:
- Gefahrengruppe A: Alle allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Arbeit und
- Gefahrengruppe B: Berufe mit körperlicher schwerer Tätigkeit.