Finanzglossar - V
Vorsorgeaufwendungen
Unter Vorsorgeaufwendungen versteht man Versicherungsbeiträge mit Vorsorgecharakter. Sie sind steuerlich begrenzt absetztbar und zählen zu den Sonderausgaben. Zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen gehören sämtliche Beiträge für: die gesetzliche Rentenversicherung, die Landwirtschaftlichen Alterskassen, Rürup Rente (Kapitalgedeckte ...weiterlesen: Vorsorgeaufwendungen